Altersgerechtes Wohnen und innovative Wohn- Versorgungskonzepte

Unsere Heimat, hier wollen wir auch im Alter gut leben!

Wir beschäftigen uns schon seit längerer Zeit mit Möglichkeiten alternativer Wohnformen für unsere älteren und unterstützungsbedürftigen Mitmenschen der Gemeinde. Diese Idee und erste Überlegungen haben wir bereits vor und während dem Kommunalwahlkampf 2019 erstmals vorgestellt. Wir begrüßen es sehr, dass auch die neue Gemeindeverwaltung an unserem Ansatz anknüpfen möchte und wie Bürgermeister Bretz in den Welschbilliger Nachrichten der KW 7 bekannt gab, hierzu wohl auch schon interessierte Investoren ein Angebot abgegeben haben.

Wie wir bereits berichteten, haben wir zu diesem Thema eine interne Arbeitsgruppe gebildet, deren Mitglieder auf Grund ihrer beruflichen Expertise hierzu inhaltlich einiges beitragen können. Ebenfalls erhielten wir beratende Unterstützung von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung RLP (LZG), welche als Beratungsinstitution des Landesministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hierzu inhaltliche sowie förderbare Möglichkeiten für Gemeinden und Träger aufzeigen kann.

Unsere Position zu einem Wohn- Versorgungskonzept für die Gemeinde Welschbillig!

Wir als CDU der Gemeinde Welschbillig positionieren uns ganz klar dafür, dass barrierefreier Wohnraum für unsere älteren und sonstig in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen in der Gemeinde Welschbillig entsteht. Wir vertreten auch die Einschätzung, dass es neben einem alters- und behindertengerechten Wohnraum auch entsprechende Versorgungsstrukturen geben muss, welche einen möglichst langfristigen Verbleib in unserer Gemeinde und somit in der Heimat der Betroffenen ermöglicht.

Unsere konkreten Gedanken und Ideen!

Wie schon im Nachbarkreis Bitburg-Prüm oder in einigen anderen Kommunen zu sehen, sind alternative und innovative Wohnformen hier bereits etabliert und für viele Menschen eine wirkliche Alternative zu einem Pflegeheim. Insbesondere dann, wenn der Grad der Abhängigkeit noch keine Heimunterbringung erfordert. Oder aber das Wohnen alleine im eigenen Zuhause auch nicht mehr wirklich gut möglich und oder erwünscht ist. Solche alternativen und innovativen Wohnformen sind zum Beispiel „ambulant betreute Wohngemeinschaften“, welche auch gesetzlich im Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe RLP (LWTG) verankert sind. In diesen Wohngemeinschaften können bis zu 12 hilfe- und pflegebedürftige Menschen in einer WG zusammenleben und werden durch Mitarbeitende eines Anbieters in der Alltagsbewältigung unterstützt. Für pflegerische Hilfen erhalten die Menschen dort die Hilfe von den Pflegefachkräften eines ambulanten Pflegedienstes. Anders wie in einem „betreuten Wohnen“ oder „Service – Wohnen“, unterliegt diese Wohnform den gesetzlichen Bestimmungen des LWTG und der Anbieter muss eine Präsenz für die Menschen innerhalb der WG dauerhaft sicherstellen. Gleichzeitig müssen besondere, konzeptionelle Anforderungen zur Förderung der Teilhabe innerhalb der Wohngemeinschaft sowie außerhalb der Wohngemeinschaft Erfüllung finden. Den Menschen bleibt die Selbstbestimmung erhalten und die Mitglieder der Wohngemeinschaft entscheiden über alle Abläufe, Aktivitäten und organisatorischen Dinge innerhalb der Wohngemeinschaft selbst. Auch ist jeder einzelne Mensch in der Gestaltung seines Alltags selbstbestimmt. So entscheidet jeder selbst wann er zum Beispiel am Morgen aufstehen und frühstücken möchte. Alle Mitglieder der Wohngemeinschaft bringen sich mit ihren Fähigkeiten und Ressourcen in die alltagsüblichen Arbeiten/ Haushaltsarbeiten (Reinigungsarbeiten, Kochen, Wäsche waschen usw.) mit ein und erhalten hierbei ebenfalls Unterstützung von den Alltagsbegleitern. Das Wohnen steht im Mittelpunkt und die Versorgungssicherheit durch Akteure der Alltagsbegleitung, Pflege sowie sonstigen Dienstleistern, aber auch das soziale Umfeld eines jeden Mitglieds der Wohngemeinschaft (Familie, Freunde, Bekannte), bilden den Rahmen an Sicherheit.

Es gibt nicht das eine Richtige, die Bedürfnisse müssen ermittelt werden!

Die vorbeschriebene Wohnform ist mit Blick auf bedürfnisgerechter Entwicklung neuer Wohn- und Versorgungsformen für unsere Gemeinde sicherlich nicht als Pauschallösung zu betrachten und so ist für uns klar, dass eine solche Wohnform als Ergänzung zu weiteren Wohnraumkonzepten zu verstehen ist. So könnte beispielsweise ein klassisches „betreutes Wohnen“ oder „Service – Wohnen“ durch eine solche „ambulant betreute Wohngemeinschaft“ ergänzt werden. Es muss aber auch über Funktionsflächen innerhalb der Gebäudekonzeptionen nachgedacht werden. So wäre die Bereitstellung von modernen Arztpraxisräumen, welche ebenfalls barrierefrei gestaltet sein müssten, ein wirklicher Zugewinn an Attraktivität des Praxisstandortes Welschbillig. Ebenso könnte ein Pflegedienst in dem Gebäude etabliert werden und aus einem Gebäude für alternative Wohnformen wird gleichzeitig ein multiprofessionelles „Versorgungszentrum“. Ein vergleichbares Konzept wurde uns aus Kelberg (Landkreis Vulkaneifel) vorgestellt. Hier wurde neben dem Regina- Protmann Stift (Pflegeheim) eben ein solches Gebäude errichtet und wird seither von 12 Menschen in einer „ambulant betreuten Wohngemeinschaft“ bewohnt. Gleichzeitig betreibt ein Allgemeinmediziner darin seine Arztpraxis, ein ambulanter Pflegedienst ist dort ansässig und eine Tagespflegeeinrichtung wird im Erdgeschoss betrieben.

Die Gemeinden stehen nicht alleine da und müssen sich nicht einzig von Investoren mit Renditeninteressen beraten lassen!

Das Landesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat in den Jahren 2014 – 2019 mit dem Förderprogramm WohnPunkt RLP einigen Gemeinden zu verschiedensten Wohnversorgungsformen verholfen. Alle diese Konzepte orientieren sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Gemeinden und wurden zum Teil von privaten Investoren, Genossenschaften aber auch von den Gemeinden selbst realisiert. Welche hohe Bedeutung das Land dieser Entwicklung beipflichtet, zeigt das auch in 2020 Gemeinden sich wieder für eine Begleitung bewerben können.

Für uns als CDU der Mehrortsgemeinde Welschbillig hat eine zeitnahe Realisierung eines solchen Wohn- Versorgungskonzepts hohe Bedeutung. Gleichzeitig ist für uns eine bedarfsgerechte Entwicklung wichtig und diese sollten wir als Gemeinde Welschbillig gemeinsam führen. Wir positionieren uns auch ausdrücklich dafür, dass bei den Konzeptideen und Entwicklungsschritten die in unserer Gemeinde ansässigen Akteure, wie beispielsweise der Caritasverband für die Region Trier, der Malteser Hilfsdienst, nicht um- oder übergangen werden. Es gilt in den offenen Dialog zu gehen und diesen bieten auch wir der Gemeindeverwaltung an. Wir Bürgerinnen und Bürger wollen das Zeitgeschehen unserer Dorfentwicklung selbst mitgestalten und hier sollten auch professionelle Berater mit einbezogen werden um solche Projekte zielführend zu steuern. Ebenso sollte man bei der Entwicklung von Wohn- und Versorgungskonzepten die Kreisverwaltung mit einbeziehen, damit auch für Menschen mit geringem Einkommen entsprechende Leistungsvereinbarungen entwickelt werden können.

Dafür werben wir!